Ich aber sage euch: Wer sich von seinem Weibe scheidet (es sei denn um Ehebruch), der macht, dass sie die Ehe bricht; und wer eine Abgeschiedene freit, der bricht die Ehe. Matthäus 5, 32

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Gesetzesb�cher

29. Mai

Respekt des Gesetzesartikels 212

Wir nehmen Teil an einer zivilen Hochzeit in Frankreich. Das Publikum hat zusammen mit den Vermählten im Saal des Stadthauses Platz genommen. Der stellvertretende Bürgermeister mit seinem dreifarbigen Halstuch liest den Artikel 212 des Zivilgesetzbuchs : "Die Verheirateten schulden sich Treue, Sicherheit und Hilfe...". Treue? Im Saal lächeln sie, weil die Seitensprünge des Gemeindebeamten seit lange das Klatschthema der kleinen Stadt sind.

Trotzdem ist der privilegierte Bereich der Treue die Beziehung zwischen Mann und Frau. Gott hat es so eingerichtet. Jesus unterstreicht mehrere Male die definitive Verpflichtung, welche die Ehe darstellen sollte. Die Ehe sollte unauflösbar sein. Die Partner sollten sich gegenüber treu bleiben. Die Welt macht sich lustig über diese Tugend und amüsiert sich über alles, was verhöhnt ist: Bücher, Theaterstücke, Filme oder Lieder. Wir sollten nicht mit der Welt lachen. Je mehr wir mit dem Bösen in Berührung kommen, desto mehr werden wir die Empfindlichkeit des Gewissens verlieren.

Seien wir ehrlich! Die Untreue fängt im Herzen an; der Herr unterstreicht dies (Matthäus 5, 28). Wenn wir dem Ehepartner nicht mehr die notwendige Aufmerksamkeit, die Pflege und die Freuden auf welche er ein Recht hat, gewähren und wir ihn mit unseren Worten herabsetzen, sowie wenn wir uns über seine Fehler beklagen und ihn mit anderen vergleichen, vergessen wir das Gebot, zu lieben. So sind wir bereits auf dem Weg, im Herzen Ehebruch zu begehen. Der Herr verurteilt den Ehebruch sehr scharf. Unsere Gesetze hingegen akzeptieren Ehebruch ohne weiteres.

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